der neue Hausarzt-EBM hat nicht
die gewünschten Verbesserungen gebracht. Übereilt und an vielen Stellen
nicht durchdacht ist im vergangenem Jahr der neue EBM in Kraft getreten.
Für viele Praxen entpuppte sich die EBM-Reform als faules Ei,
das Ihnen von der KBV ins Nest gelegt wurde. Der Grund: Mehr Geld wurde
angekündigt, aber was gekommen ist, ist eine reine Umverteilung.
Schnell machte sich – zu Recht – Unmut bei den Hausärzten breit.
Zwischenzeitlich hieß es sogar, dass der neue EBM gekippt werden soll.
Jetzt für 2014 sind bereits Nachbesserungen im EBM in Kraft getreten und weitere sollen noch folgen.
Auch wenn an einigen wenigen Stellen für Sie Verbesserungen
eingetreten sind, so ist in der Summe der neue EBM halbfertig und eine
reine Verschleierung. Denn mehr Gelder sind für Sie nicht bereitgestellt
worden!
Nach dem Motto: Gib den Ärzten ein paar positive
Veränderungen, dann merken sie hoffentlich nicht, dass an anderen
Stellen gekürzt oder noch mehr Steine ihnen in den Weg gelegt wurden.
Zum Beispiel: rationalisierte Gesprächsleistungen, unlogische Zu- und Abschläge für kleine und große Praxen und eine zusätzlich eingeführte Chronikerziffer, die nicht nur für Verwirrung sorgt, sondern unterm Strich keine Verbesserung für Sie ist.
Da frage ich mich ernsthaft: Wie soll ein moderner Praxisbetrieb bei solch einer Reform-Politik noch überleben können?
Aus diesem Grund habe ich für Sie einen exklusiven EBM-Spezialreport entwickelt:
Als Expertin für EBM- und
Privatabrechnungen berate ich Tag für Tag niedergelassene Ärzte. Bei
meiner Beratung geht es mir aber nicht darum, durch Tricksereien
Patienten abzuzocken. Mein Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, eine gerechte Vergütung für Ihre verantwortungsvollen Leistungen zu erhalten.
Mit meinem neuen Spezialreport zur EBM-Reform zeige ich Ihnen alle Änderungen, die für Ihre Praxis wichtig sind. Und an welchen Stellen Sie ab sofort besonders wachsam sein müssen.
Entscheidend ist das „Gewusst wie“! Doch das liefern Ihnen die
Internetseiten und „Informationsschriften“ der KVen eben nicht.
Schließlich steht Ihre KV immer zwischen zwei Stühlen. Ihnen da auch
noch Tipps zu geben, wie Sie Ihre Abrechnungen optimieren, fällt den
Verantwortlichen dort als Letztes ein.
Die Lösung: „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“
liefert Ihnen anhand echter Praxisfälle und neuster Urteile und
Besprechungsergebnisse konkrete Abrechnungstipps und zeigt Ihnen, welche
Ziffern Sie auch heute noch nebeneinander abrechnen können und welche
oft vergessen werden, Ihnen aber bares Geld einbringen.
Mit „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ sind Sie über alle EBM-Änderungen auf dem Laufenden.
Ich zeige Ihnen, wo sich für Sie Verbesserungen ergeben und wie Sie
diese abrechnen. Zum Beispiel bei der geriatrischen Betreuung:
Geriatrische Betreuung: Wie Sie ab sofort mehr Honorar mit den neuen Abrechnungsziffern erhalten
Im neuen Hausarzt-EBM ist die „Hausärztliche geriatrische Versorgung“ als neues Kapitel mit aufgenommen.
Für die geriatrische hausärztliche Versorgung stehen Ihnen die neuen EBM-Ziffern 03360 und 03362 zur Verfügung. Um diese Ziffern abrechnen zu können, benötigen Sie keine besondere Qualifikation.
Lediglich Ihre Patienten müssen einen geriatrischen Versorgungsbedarf aufweisen.
Erfüllen
Ihre geriatrischen Patienten diese Kriterien (laut Allgemeinen
Bestimmungen im EBM-Abschnitt 3.2.4), können Sie die neuen Ziffern
abrechnen:
Höheres Lebensalter (ab vollendetem 70. Lebensjahr) und
Geriatrietypische Morbidität und/oder
Vorliegen einer Pflegestufe.
F00-F02 dementielle Erkrankungen,
G30 Alzheimer-Erkrankung,
G20.1 Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung und
G20.2 Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster
Beeinträchtigung auch bei Patienten, die das 70. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.
Für das hausärztlich-geriatrische Basisassessment nach der EBM-Ziffer 03360 erhalten Sie 12,20 €. Diese Leistungen müssen Sie erbringen:
Erhebung und/oder Monitoring der Funktionseinschränkungen
Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeit mittels Test
Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr mittels Test
Achtung! Sie dürfen die EBM-Ziffer 03360 einmal im Behandlungsfall (ein Quartal) abrechnen, höchstens zweimal im Krankheitsfall (vier aufeinander folgende Quartale).
Für die Geriatrische Betreuung nach der EBM-Ziffer 03362 erhalten Sie 15,90 €.
Voraussetzungen:
Vorliegen des hausärztlichen-geriatrischen Basisassessments, welches nicht länger als vier Quartale zurückliegen darf.
mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall
Erfüllen Sie diese Leistungen, können Sie die EBM-Ziffer 03362 abrechnen:
Einleitung und/oder Koordination der Behandlung, ggf.
Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur Behandlung von geriatrischen Syndromen
Überprüfung, ggf. Priorisierung und Anpassung aller
verordneten Arzneimittel und Selbstmedikation sowie ggf. Überprüfung der
Arzneimittelhandhabung
Erstellung und/oder Aktualisierung eines Medikationsplans
Wichtig: Sie dürfen die EBM-Ziffer 03362 nur einmal im Behandlungsfall abrechnen.
Diese neuen Geriatrie-Ziffern bieten Ihnen Honorarpotenzial – vor allem wenn Sie als Hausarzt Patienten in Altersheimen betreuen.
Denn: Haben Sie alle Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt, dürfen Sie die EBM-Ziffer 03360 neben der EBM-Ziffer 03362 berechnen.
Praxisbeispiel
Sie haben 50 Patienten im Jahr, bei denen Sie zweimal im Jahr die
EBM-Ziffer 03360 (2 x 12,20 € = 24,40) und viermal im Jahr die
EBM-Ziffer 03362 (4 x 15,90 € = 63,60 €) abrechnen dürfen. Im Jahr erhalten Sie dafür 4.400 €.
Zögern Sie nicht und profitieren Sie jetzt von meinen vielen geldwerten Praxistipps rund um Ihre EBM-Abrechnung!
Ganz besonders wichtig: So vermeiden Sie Honorarverluste bei Ihrer Privatabrechnung nach GOÄ
Als
ob die ständigen Kürzungen und Deckelungen im Kassenärztlichen Bereich
nicht schon schlimm genug sind, müssen Sie auch noch mit einer über 20 Jahre alten GOÄ bei Ihren Privatpatienten abrechnen.
Schlimmer noch: Mittlerweile fahren die Privatversicherungen einenrigorosen Sparkurs mit
dem Ziel, am besten noch unter dem Niveau der Kassenabrechnung zu
erstatten. Für Sie und Ihre Praxis ist das einfach eine unzumutbare
Situation!
Denn wie sollen Sie überhaupt noch für die Zukunft wirtschaftlich kalkulieren?
Mit meinem neuen Informationsdienst „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ zeige ich Ihnen, bei welchen GOÄ-Ziffern Sie mehr Honorar erzielen können – und zwar ohne, dass die Privatversicherungen Ihnen die Rechnungen kürzen oder nicht erstatten.
Zum Beispiel:
Vermeiden Sie eine der häufigsten Abrechnungsfallen in der GOÄ-Abrechnung
Was viele Ihrer ärztlichen Kollegen nicht wissen:
Sie dürfen bei Ihren Privatpatienten neben der Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 7 auch immer die Beratung nach GOÄ-Ziffer 1 abrechnen. Und das sogar mehrmals im Behandlungsfall!
Richtig abgerechnet, erhalten Sie mindestens 12.800 € mehr Honorar im Jahr!
Sie sehen: Ich verspreche Ihnen nicht zu viel, wenn ich sage, dass mein neuer Informationsdienst „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ zur Optimierung Ihrer Abrechnung
bares Geld für Sie wert ist.
Doch möglicherweise fragen Sie sich jetzt gerade: „Was ist das für ein Abrechnungsdienst, der solche Empfehlungen für mich und mein Praxisteam bereithält?“
Die Antwort:
„EBM & GOÄ richtig abgerechnet“
ist der einzige Abrechnungsdienst in Deutschland, der Ihnen anhand von
konkreten Praxisfällen zeigt, wie viel Honorar Sie pro Jahr mehr
verdienen können.
Warum IGeL-Leistungen für Sie immer wichtiger werden
Der
Sparkurs der Krankenkassen führt dazu, dass viele Leistungen nicht
mehr erstattet werden. Einige Ihrer Kollegen scheuen sich nach wie vor,
ihren Patienten IGeL-Angebote zu unterbreiten. Negative Presseberichte
über angebliche Patientenabzocke unterstützen dies.
Um Ihre Praxis abzusichern
und auch für Ihre Kassenpatienten eine umfassende medizinische
Versorgung zu ermöglichen, kommen Sie um IGeL nicht herum.
Gerade Vorsorgeleistungen, wie
z. B. Gesundheitscheck oder Infarktvorsorge, erweiterte
Früherkennungsuntersuchung für den Mann und die Frau, sind für Ihre
Patienten sinnvoll, um Herzleiden oder Krebsrisiko vorzubeugen.
Doch das ist nicht alles:
Die meisten Praxen kämpfen um jeden Cent und müssen mit ihrem Budget regelrecht jonglieren. In „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ zeige ich Ihnen, welche Leistungen Sie budgetunabhängig erhalten...
… und wie Sie Praxisbesonderheiten beantragen.
Denn mittlerweile arbeiten viele
Praxen ab dem 4. Quartal oft kostenlos oder erhalten aufgrund der
Budgetbegrenzungen nicht mehr das Honorar, was ihnen eigentlich zustehen
würde.
Jeden Monat erhalten Sie mit „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“
aktuelle Praxisempfehlungen zur effizienten Honorarabrechnung. Sie
erfahren, was Sie bei der Analogabrechnung beachten müssen und wie Sie
Ihre IGeL-Leistungen richtig abrechnen.
Das Beste dabei ist:
Sie erhalten das nötige Hintergrundwissen, um bei Ihrer Abrechnung auf
der sicheren Seite zu sein. Sie profitieren von echten Praxisfällen und
Abrechnungsbeispielen. Durch fertige Abrechnungspfade, Checklisten und
Übersichten sowie durch Schritt-für-Schritt-Anleitungen können Sie so
Ihre Abrechnung trotz Budget-Drucks schnell und einfach optimieren!
GOÄ-Abrechnung: Diese GOÄ-Ziffern sollten Sie bei der Beratung Ihrer Privatpatienten auf keinen Fall vergessen
Kassenpatienten privat behandeln: Wann dürfen Sie es - und was ist dabei zu beachten?
Diese Leistungen werden außerhalb Ihres Budgets vergütet
Umgang mit Beihilfestellen und Privatversicherungen: So gestalten Sie Ihre Abrechnung, damit Ihre Privatpatienten nicht auf ihrer Rechnung sitzen bleiben – und gerne wieder kommen
IGeL-Leistungen richtig abrechnen: In „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ lesen Sie, wie Sie Ihre Rechnungen für Selbstzahlerleistungen gestalten und was Sie beim Ansetzen des Faktors beachten sollten
EBM: Wenn Sie bei Schmerzpatienten den Morbiditätszuschlag
ansetzen, schauen die Abrechnungsstellen oft ganz genau hin. Welche
Punkte Sie bei diesen Patienten besonders sorgfältig dokumentieren
sollten…
Analogabrechnung: So vermeiden Sie Ärger mit Privatpatienten durch eine gezielte Kostenaufklärung - hier klicken
Klipp und klar: Wer wann welche Einzelleistungen nach GOÄ abrechen darf - sowohl einzeln als auch nebeneinander
Rückforderung der KV:
Hier brauchen Sie nicht zu zahlen! Angenommen, die Kassenärztliche
Vereinigung bemängelt die Nicht-Einhaltung der zeitlichen Vorgaben bei
der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie. Und das für weit zurückliegende
Jahre.Hier sollten Sie zweimal hinschauen. Denn – das verschweigen die
KVen natürlich – ein Teil der Forderungen kann durchaus verjährt sein! „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ sagt Ihnen, wann das der Fall ist
EBM: Was dürfen Sie abrechnen, wenn ein Patient außerhalb der Sprechstunde
unbestellt kommt? Viele glauben, dann darf nur die
Versichertenpauschale abgerechnet werden. Doch das stimmt längst nicht
immer! In welchen Fällen Sie dennoch mehr abrechnen dürfen – alles durch
entsprechende EBM-Nummern abgesichert!
Änderungen der Komplexleistungen: So rechnen Sie Laborparameter richtig ab
Ärger mit Privatversicherern: So wehren Sie sich gegen Erstattungsablehnung
Zeckenbisse: So rechnen Sie nach EBM und GOÄ richtig ab
IGeL-Tipp: So rechnen Sie Reisemedizinische Beratung und Impfung ab
So vermeiden Sie Honorarverluste bei Ultraschalluntersuchungen
Abrechnung optimieren: Sie haben einige Patienten mit Hypertonie.
Bei der Quartalsabrechnung gibt es eine böse Überraschung: Sie können
das EKG nicht mehr abrechnen - und die Behandlung solcher Patienten wird
für Sie zu einem teuren Spaß. Mit welchen Alternativen Sie dennoch die
Abrechnung optimieren können...
Behandlungsverträge: Diese Vereinbarungen sollten Sie mit Ihren Privatpatienten treffen, um sich vor Ärger und Honorarausfällen zu schützen
Privatpatienten zahlen nicht:
So kommen Sie schneller an Ihr Geld! Die Zahlungsmoral privat
versicherter Patienten wird immer schlechter. Ärzte müssen mittlerweile
fast jede vierte Rechnung anmahnen. Meist warten sie erst die Erstattung
der Versicherung ab und zahlen erst dann. Mit welchem Kniff Sie böse
Überraschungen vermeiden…
In jeder Ausgabe finden Sie neben zahlreichen Abrechnungshinweisen und konkreten Praxisfällen reelle Abrechnungsbeispiele. In diesen Abrechnungsbeispielen zeige ich Ihnen anhand von konkreten Beispielrechnungen, wie viel Honorar Sie pro Jahr mehr verdienen können,
wenn Sie meine Empfehlung in Ihrer Praxis umsetzen: In jeder Ausgabe erhalten Sie Abrechnungstipps für bis zu 10% mehr Honorar.
Selbst wenn Sie nur einen einzigen Punkt umsetzen, macht sich jede
Ausgabe sofort bezahlt. Und das mit schon minimalem Zeitaufwand:
Denn mit nur 8 Seiten im Monat sind Sie zu den wichtigsten Fragen rund
um Ihre Abrechnung nach EBM und GOÄ auf dem neusten Stand. Mein Ziel ist
es, Sie in Ihrem Praxisalltag zu unterstützen, damit Sie endlich wieder
mehr Zeit für das Wichtige haben: Nämlich Ihre Patienten! Selbst wenn
sich kurzfristig etwas Unvorhergesehenes ändert, sind Sie mit „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ jederzeit auf dem Laufenden.
Selbst wenn Sie nur einen einzigen Punkt umsetzen, macht sich jede
Ausgabe sofort bezahlt. Und das mit schon minimalem Zeitaufwand:
Endlich sind Sie als niedergelassener Arzt nicht mehr allein:
Zum Beispiel, wenn es darum geht, ein Problem zu lösen, die Antwort auf
eine dringende Abrechnungsfrage zu finden oder eine neue
Herausforderung, wie zum Beispiel die Einführung von IGeL-Angeboten und
deren Abrechnungsgestaltung, zu meistern.
Denn „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“
liefert Ihnen jetzt regelmäßig und topaktuell die besten Tipps, die
erfolgreichsten Lösungen und stets das nötige Hintergrundwissen für
Ihren Praxis-Erfolg!
Denken Sie nur einmal daran, wie viele Fragen zum neuen EBM auf Sie und Ihr Team einstürmen. In „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ finden Sie Tipps und Antworten zu diesem für Sie und Ihre Praxis so wichtigen Thema.
Doch das ist längst noch nicht alles!
Zusätzlich erhalten Sie fünfmal im Jahr Spezialausgaben zu den wichtigsten Themen Ihrer Praxisführung, zum Beispiel:
Behandlungsverträge: Diese Vereinbarungen sollten Sie mit Ihren Privatpatienten treffen, um sich vor Ärger und Honorarausfällen zu schützen
Wie Sie schnell und einfach Qualitätsmanagement in Ihrer Praxis umsetzen und kontinuierlich weiterentwickeln
Wie Sie IGeL-Angebote optimal in Ihr Praxiskonzept einbinden und erfolgreich anbieten, ohne sich dabei als Verkäufer zu fühlen
Wie Sie auch mit kleinem Budget effizient und rechtssicher Ihre Praxis und Ihr Leistungsangebot bewerben
Wie Sie Haftungsfälle vermeiden und Ihre Praxis absichern
Mein Praxis-Tipp: Achten Sie bei der Rechnungsstellung auf die Diagnosen
Viele wissen nicht, dass auch die privaten Kassen die Diagnosen mit den
abgerechneten Ziffern vergleichen. Besonders bei Vorsorgeleistungen ist
darauf zu achten, dass eine kurative Diagnose nicht vergessen wird.
Beispiel:
Sie führen bei einem Patienten die Gesundheitsuntersuchung nach der
GOÄ-Nr. 29 durch und schallen am gleichen Behandlungstag den Oberbauch
nach GOÄ-Nr. 410 und 420 usw. Geben Sie in der Rechnung nur
Früherkennungsunter- suchung als Diagnose an, muss die PKV die
Sonografie-Leistung nicht anerkennen und kann die Erstattung verweigern.
Sie müssen für die Sonografie eine kurative oder diagnostische
Indikation angeben, beispielsweise unklare Unterbauchschmerzen.
Und wenn Sie in „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“
doch einmal keine Antwort für Ihr Problem finden sollten? Auch dann
lasse ich Sie nicht im Regen stehen, denn dafür gibt es für Sie eine
ganze Reihe von kostenlosen Service-Leistungen:
Zum Beispiel können Sie mich als Chefredakteurin jede Woche in der
Redaktions-Sprechstunde anrufen. Zusätzlich können Sie mich natürlich
auch rund um die Uhr, 7 Tage die Woche per Fax oder E-Mail kontaktieren.
Und das ist immer noch nicht alles:
Nutzen Sie unseren Internet-Service: Mit dem Passwort, das Sie mit jeder Ausgabe von „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“
erhalten, sind Sie berechtigt, aus unserer Musterdatenbank
Arbeitshilfen, Vorlagen, Musterabrechnungen, Formularverträge,
Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen für sich und Ihr
Praxisteam kostenlos herunterzuladen. In unserem Ausgabenarchiv stehen
Ihnen außerdem alle bisher erschienen Ausgaben zum Download zur
Verfügung.
So wird „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ für Sie zu einem kompletten System der Beratung zu allen relevanten Abrechnungsfragen, mit denen Sie als niedergelassener Arzt konfrontiert werden!
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Alle Service-Leistungen können Sie bereits während Ihrer risikolosen
Test-Phase uneingeschränkt nutzen. Prüfen Sie „EBM & GOÄ richtig
abgerechnet“ 30 Tage lang auf Herz und Nieren!
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tägliche Arbeit mit Patienten, Krankenkassen, der KV, Behörden und dem
Finanzamt leichter macht.
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1.
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erhalten Sie geldwerte Abrechnungstipps, um Ihr Honorar nach EBM und
GOÄ zu steigern. Das macht Ihre kostenlose GRATIS-Ausgabe für Sie so
wertvoll und wichtig!
2.
Mehr Sicherheit bei Ihrer Abrechnung „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“
hält Sie und Ihr Team über alle Neuerungen und Änderungen auf dem
Laufenden. Zeigt anhand von Praxisbeispielen, wo sich neue Fallen auftun
– und wo es vorteilhaftere Abrechnungsmöglichkeiten gibt. Sie schützen
sich vor Regress und machen Ihre Abrechnungen wasserdicht. Egal ob
privat oder gesetzlich.
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Abrechnungsfrage haben – nutzen Sie die Spezialsprechstunde. Sie ist für
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Kassenbereich mehr Honorar erzielen. Und, wo häufige Abrechnungsfallen
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