Wichtige Information zur neuen EBM-Reform: So erzielen Sie jetzt MEHR Honorar bei Ihrer Kassenabrechnung und gehören zu den Gewinnern der EBM-Reform

EBM Spezialreport von:
Unterschrift Renate Tief
Renate Tief
Abrechnungsexpertin & Praxisberaterin


Sehr geehrte Ärztin, sehr geehrter Arzt,

der neue Hausarzt-EBM hat nicht die gewünschten Verbesserungen gebracht. Übereilt und an vielen Stellen nicht durchdacht ist im vergangenem Jahr der neue EBM in Kraft getreten.

Für viele Praxen entpuppte sich die EBM-Reform als faules Ei, das Ihnen von der KBV ins Nest gelegt wurde. Der Grund: Mehr Geld wurde angekündigt, aber was gekommen ist, ist eine reine Umverteilung.

Schnell machte sich – zu Recht – Unmut bei den Hausärzten breit. Zwischenzeitlich hieß es sogar, dass der neue EBM gekippt werden soll. Jetzt für 2014 sind bereits Nachbesserungen im EBM in Kraft getreten und weitere sollen noch folgen.

Auch wenn an einigen wenigen Stellen für Sie Verbesserungen eingetreten sind, so ist in der Summe der neue EBM halbfertig und eine reine Verschleierung. Denn mehr Gelder sind für Sie nicht bereitgestellt worden!

Nach dem Motto: Gib den Ärzten ein paar positive Veränderungen, dann merken sie hoffentlich nicht, dass an anderen Stellen gekürzt oder noch mehr Steine ihnen in den Weg gelegt wurden.

Zum Beispiel: rationalisierte Gesprächsleistungen, unlogische Zu- und Abschläge für kleine und große Praxen und eine zusätzlich eingeführte Chronikerziffer, die nicht nur für Verwirrung sorgt, sondern unterm Strich keine Verbesserung für Sie ist.

Da frage ich mich ernsthaft: Wie soll ein moderner Praxisbetrieb bei solch einer Reform-Politik noch überleben können?


Aus diesem Grund habe ich für Sie einen exklusiven EBM-Spezialreport entwickelt:

Als Expertin für EBM- und Privatabrechnungen berate ich Tag für Tag niedergelassene Ärzte. Bei meiner Beratung geht es mir aber nicht darum, durch Tricksereien Patienten abzuzocken. Mein Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, eine gerechte Vergütung für Ihre verantwortungsvollen Leistungen zu erhalten.

Mit meinem neuen Spezialreport zur EBM-Reform zeige ich Ihnen alle Änderungen, die für Ihre Praxis wichtig sind. Und an welchen Stellen Sie ab sofort besonders wachsam sein müssen.

Profitieren Sie JETZT von diesen EBM-Tipps:
Neuer Hausarzt-EBM: So rechnen Sie die neuen Leistungen für die palliativmedizinische Betreuung richtig ab
Der neue Hausarzt-EBM unterstützt die ambulante palliativmedizinische Betreuung. Ich zeige Ihnen, welche neuen Ziffern es gibt und wann Sie diese abrechnen können. Mit meiner Schnellübersicht haben Sie die wichtigsten Änderungen und Abrechnungsbestimmungen auf einen Blick. Klicken Sie jetzt hier.

Diese Abrechnungskriterien gelten ab sofort für die zwei Chronikerziffern im neuen EBM
Statt einer Chronikerziffer gibt es ab sofort zwei: Die EBM-Ziffern 03220/04220 und 03221/04221. Was die neu definierte Leistungslegende enthält und welche Kriterien und Ausschlüsse gelten, erläutere ich Ihnen hier.

Mit dieser Übersicht haben Sie alle neuen EBM-Ziffern stets im Blick
Mit der EBM-Honorarreform wurden eine Reihe neuer EBM-Ziffern eingeführt. Mit meiner Schnellübersicht haben Sie sämtliche neuen EBM-Ziffern und Änderungen im Überblick. Klicken Sie jetzt hier, um sich die Übersichtstabelle zur EBM-Reform herunterzuladen.

Neuer Hausarzt-EBM: Nutzen Sie jetzt die Freiräume durch die reduzierten Prüfzeiten richtig
Im neuen Hausarzt-EBM wurden die Prüfzeiten reduziert. Das senkt die Gefahr, dass Sie in die Plausibilitätsprüfung geraten. Mit dem neuen EBM haben Sie ab sofort etwas mehr Puffer und somit Freiräume. Doch Achtung: Ganz außer Acht dürfen Sie die Prüfzeiten dennoch nicht lassen. Mit meiner Schnellübersicht zeige ich Ihnen, sämtliche Änderungen zu den Prüfzeiten und worauf Sie besonders achten sollten.


Wichtig: Nutzen Sie jetzt meine Praxisempfehlung des EBM-Spezialreports. Sie erhalten ihn als Dankeschön dafür, dass Sie meinen neuen Informationsdienst „EBM & GOÄ richtig abgerechnet – Aktuelle Tipps zur effizienten Honorarabrechnung“ ohne jedes Risiko 30 Tage lang testen.

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Mit meinem neuen monatlich erscheinenden Informationsdienst „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ unterstützte ich Sie dabei, trotz Honorarreform Ihre Abrechnungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen und zeige Ihnen, wo viele Ärzte bares Geld verschenken:
Entscheidend ist das „Gewusst wie“! Doch das liefern Ihnen die Internetseiten und „Informationsschriften“ der KVen eben nicht. Schließlich steht Ihre KV immer zwischen zwei Stühlen. Ihnen da auch noch Tipps zu geben, wie Sie Ihre Abrechnungen optimieren, fällt den Verantwortlichen dort als Letztes ein.
Die Lösung: „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ liefert Ihnen anhand echter Praxisfälle und neuster Urteile und Besprechungsergebnisse konkrete Abrechnungstipps und zeigt Ihnen, welche Ziffern Sie auch heute noch nebeneinander abrechnen können und welche oft vergessen werden, Ihnen aber bares Geld einbringen.
Mit „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ sind Sie über alle EBM-Änderungen auf dem Laufenden. Ich zeige Ihnen, wo sich für Sie Verbesserungen ergeben und wie Sie diese abrechnen. Zum Beispiel bei der geriatrischen Betreuung:

Geriatrische Betreuung: Wie Sie ab sofort mehr Honorar mit den neuen Abrechnungsziffern erhalten

Im neuen Hausarzt-EBM ist die „Hausärztliche geriatrische Versorgung“ als neues Kapitel mit aufgenommen.
Für die geriatrische hausärztliche Versorgung stehen Ihnen die neuen EBM-Ziffern 03360 und 03362 zur Verfügung. Um diese Ziffern abrechnen zu können, benötigen Sie keine besondere Qualifikation.
Lediglich Ihre Patienten müssen einen geriatrischen Versorgungsbedarf aufweisen.
Erfüllen Ihre geriatrischen Patienten diese Kriterien (laut Allgemeinen Bestimmungen im EBM-Abschnitt 3.2.4), können Sie die neuen Ziffern abrechnen:
  • Höheres Lebensalter (ab vollendetem 70. Lebensjahr) und
  • Geriatrietypische Morbidität und/oder
  • Vorliegen einer Pflegestufe.
  • F00-F02 dementielle Erkrankungen,
  • G30 Alzheimer-Erkrankung,
  • G20.1 Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung und
  • G20.2 Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung auch bei Patienten, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das hausärztlich-geriatrische Basisassessment nach der EBM-Ziffer 03360 erhalten Sie 12,20 €.

Diese Leistungen müssen Sie erbringen:
  • Erhebung und/oder Monitoring der Funktionseinschränkungen
  • Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeit mittels Test
  • Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr mittels Test
Achtung! Sie dürfen die EBM-Ziffer 03360 einmal im Behandlungsfall (ein Quartal) abrechnen, höchstens zweimal im Krankheitsfall (vier aufeinander folgende Quartale).
Für die Geriatrische Betreuung nach der EBM-Ziffer 03362 erhalten Sie 15,90 €.
Voraussetzungen:

  • Vorliegen des hausärztlichen-geriatrischen Basisassessments, welches nicht länger als vier Quartale zurückliegen darf.
  • mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall
Erfüllen Sie diese Leistungen, können Sie die EBM-Ziffer 03362 abrechnen:

  • Einleitung und/oder Koordination der Behandlung, ggf.
  • Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur Behandlung von geriatrischen Syndromen
  • Überprüfung, ggf. Priorisierung und Anpassung aller verordneten Arzneimittel und Selbstmedikation sowie ggf. Überprüfung der Arzneimittelhandhabung
  • Erstellung und/oder Aktualisierung eines Medikationsplans
Wichtig: Sie dürfen die EBM-Ziffer 03362 nur einmal im Behandlungsfall abrechnen.
Diese neuen Geriatrie-Ziffern bieten Ihnen Honorarpotenzial – vor allem wenn Sie als Hausarzt Patienten in Altersheimen betreuen.
Denn: Haben Sie alle Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt, dürfen Sie die EBM-Ziffer 03360 neben der EBM-Ziffer 03362 berechnen.
Praxisbeispiel
Sie haben 50 Patienten im Jahr, bei denen Sie zweimal im Jahr die EBM-Ziffer 03360 (2 x 12,20 € = 24,40) und viermal im Jahr die EBM-Ziffer 03362 (4 x 15,90 € = 63,60 €) abrechnen dürfen.
Im Jahr erhalten Sie dafür 4.400 €.

Zögern Sie nicht und profitieren Sie jetzt von meinen vielen geldwerten Praxistipps rund um Ihre EBM-Abrechnung!
Ganz besonders wichtig:
So vermeiden Sie Honorarverluste bei Ihrer Privatabrechnung nach GOÄ
Als ob die ständigen Kürzungen und Deckelungen im Kassenärztlichen Bereich nicht schon schlimm genug sind, müssen Sie auch noch mit einer über 20 Jahre alten GOÄ bei Ihren Privatpatienten abrechnen.

Schlimmer noch: Mittlerweile fahren die Privatversicherungen einen rigorosen Sparkurs mit dem Ziel, am besten noch unter dem Niveau der Kassenabrechnung zu erstatten. Für Sie und Ihre Praxis ist das einfach eine unzumutbare Situation!

Denn wie sollen Sie überhaupt noch für die Zukunft wirtschaftlich kalkulieren?
Mit meinem neuen Informationsdienst „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ zeige ich Ihnen, bei welchen GOÄ-Ziffern Sie mehr Honorar erzielen können – und zwar ohne, dass die Privatversicherungen Ihnen die Rechnungen kürzen oder nicht erstatten.
Zum Beispiel:

Vermeiden Sie eine der häufigsten Abrechnungsfallen
in der GOÄ-Abrechnung
Was viele Ihrer ärztlichen Kollegen nicht wissen:
Sie dürfen bei Ihren Privatpatienten neben der Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 7 auch immer die Beratung nach GOÄ-Ziffer 1 abrechnen. Und das sogar mehrmals im Behandlungsfall!
Richtig abgerechnet, erhalten Sie mindestens 12.800 € mehr Honorar im Jahr!
Sie sehen: Ich verspreche Ihnen nicht zu viel, wenn ich sage, dass mein neuer Informationsdienst „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ zur Optimierung Ihrer Abrechnung
bares Geld für Sie wert ist.
Doch möglicherweise fragen Sie sich jetzt gerade: „Was ist das für ein Abrechnungsdienst, der solche Empfehlungen für mich und mein Praxisteam bereithält?“
Die Antwort:
„EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ ist der einzige Abrechnungsdienst in Deutschland, der Ihnen anhand von konkreten Praxisfällen zeigt, wie viel Honorar Sie pro Jahr mehr verdienen können.
Zum Beispiel:
Die 4 häufigsten schmerztherapeutischen Behandlungen an der Wirbelsäule honoraroptimal abrechnen = + 3.800 Euro für Sie und Ihre Praxis

Ihr Honorarplus bei der Abrechnung von Fremdanamnesen = + 2.200 Euro für Sie und Ihre Praxis

Wie Sie bei Ihren Hausbesuchen Ihr Honorar erhöhen = + 3.700 Euro für Sie und Ihre Praxis

Wie Sie bei Ultraschallleistungen mehr Honorar erzielen = + 12.000 Euro für Sie und Ihre Praxis
Doch warum lange darüber reden? Überzeugen Sie sich doch einfach selbst. Kostenlos!

Warum IGeL-Leistungen für Sie immer wichtiger werden
Der Sparkurs der Krankenkassen führt dazu, dass viele Leistungen nicht mehr erstattet werden. Einige Ihrer Kollegen scheuen sich nach wie vor, ihren Patienten IGeL-Angebote zu unterbreiten. Negative Presseberichte über angebliche Patientenabzocke unterstützen dies.

Um Ihre Praxis abzusichern und auch für Ihre Kassenpatienten eine umfassende medizinische Versorgung zu ermöglichen, kommen Sie um IGeL nicht herum.

Gerade Vorsorgeleistungen, wie z. B. Gesundheitscheck oder Infarktvorsorge, erweiterte Früherkennungsuntersuchung für den Mann und die Frau, sind für Ihre Patienten sinnvoll, um Herzleiden oder Krebsrisiko vorzubeugen.

Wie Sie diese IGeL bei Ihren Kassenpatienten richtig abrechnen, erfahren Sie im neuen Informationsdienst „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“.

Doch das ist nicht alles:
Die meisten Praxen kämpfen um jeden Cent und müssen mit ihrem Budget regelrecht jonglieren. In EBM & GOÄ richtig abgerechnet zeige ich Ihnen, welche Leistungen Sie budgetunabhängig erhalten...

… und wie Sie Praxisbesonderheiten beantragen.

Denn mittlerweile arbeiten viele Praxen ab dem 4. Quartal oft kostenlos oder erhalten aufgrund der Budgetbegrenzungen nicht mehr das Honorar, was ihnen eigentlich zustehen würde.
Mit „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ steuern Sie dagegen und rechnen genau das ab, was Ihnen zusteht! Lassen Sie sich Ihre persönliche Test-Ausgabe jetzt kommen. Klicken Sie einfach hier.


Jeden Monat erhalten Sie mit „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ aktuelle Praxisempfehlungen zur effizienten Honorarabrechnung. Sie erfahren, was Sie bei der Analogabrechnung beachten müssen und wie Sie Ihre IGeL-Leistungen richtig abrechnen.
Das Beste dabei ist: Sie erhalten das nötige Hintergrundwissen, um bei Ihrer Abrechnung auf der sicheren Seite zu sein. Sie profitieren von echten Praxisfällen und Abrechnungsbeispielen. Durch fertige Abrechnungspfade, Checklisten und Übersichten sowie durch Schritt-für-Schritt-Anleitungen können Sie so Ihre Abrechnung trotz Budget-Drucks schnell und einfach optimieren!
GOÄ-Abrechnung: Diese GOÄ-Ziffern sollten Sie bei der Beratung Ihrer Privatpatienten auf keinen Fall vergessen
Kassenpatienten privat behandeln: Wann dürfen Sie es - und was ist dabei zu beachten?
Diese Leistungen werden außerhalb Ihres Budgets vergütet
Umgang mit Beihilfestellen und Privatversicherungen: So gestalten Sie Ihre Abrechnung, damit Ihre Privatpatienten nicht auf ihrer Rechnung sitzen bleiben – und gerne wieder kommen
IGeL-Leistungen richtig abrechnen: In „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ lesen Sie, wie Sie Ihre Rechnungen für Selbstzahlerleistungen gestalten und was Sie beim Ansetzen des Faktors beachten sollten
EBM: Wenn Sie bei Schmerzpatienten den Morbiditätszuschlag ansetzen, schauen die Abrechnungsstellen oft ganz genau hin. Welche Punkte Sie bei diesen Patienten besonders sorgfältig dokumentieren sollten…
Analogabrechnung: So vermeiden Sie Ärger mit Privatpatienten durch eine gezielte Kostenaufklärung - hier klicken
Klipp und klar: Wer wann welche Einzelleistungen nach GOÄ abrechen darf - sowohl einzeln als auch nebeneinander
Rückforderung der KV: Hier brauchen Sie nicht zu zahlen! Angenommen, die Kassenärztliche Vereinigung bemängelt die Nicht-Einhaltung der zeitlichen Vorgaben bei der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie. Und das für weit zurückliegende Jahre.Hier sollten Sie zweimal hinschauen. Denn – das verschweigen die KVen natürlich – ein Teil der Forderungen kann durchaus verjährt sein! „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ sagt Ihnen, wann das der Fall ist
EBM: Was dürfen Sie abrechnen, wenn ein Patient außerhalb der Sprechstunde unbestellt kommt? Viele glauben, dann darf nur die Versichertenpauschale abgerechnet werden. Doch das stimmt längst nicht immer! In welchen Fällen Sie dennoch mehr abrechnen dürfen – alles durch entsprechende EBM-Nummern abgesichert!
Änderungen der Komplexleistungen: So rechnen Sie Laborparameter richtig ab
Postoperative Nachsorge: Diese EBM-Ziffern dürfen Sie ansetzen - klicken Sie jetzt hier
Ärger mit Privatversicherern: So wehren Sie sich gegen Erstattungsablehnung
Zeckenbisse: So rechnen Sie nach EBM und GOÄ richtig ab
IGeL-Tipp: So rechnen Sie Reisemedizinische Beratung und Impfung ab
So vermeiden Sie Honorarverluste bei Ultraschalluntersuchungen
Abrechnung optimieren: Sie haben einige Patienten mit Hypertonie. Bei der Quartalsabrechnung gibt es eine böse Überraschung: Sie können das EKG nicht mehr abrechnen - und die Behandlung solcher Patienten wird für Sie zu einem teuren Spaß. Mit welchen Alternativen Sie dennoch die Abrechnung optimieren können...
Behandlungsverträge: Diese Vereinbarungen sollten Sie mit Ihren Privatpatienten treffen, um sich vor Ärger und Honorarausfällen zu schützen
Privatpatienten zahlen nicht: So kommen Sie schneller an Ihr Geld! Die Zahlungsmoral privat versicherter Patienten wird immer schlechter. Ärzte müssen mittlerweile fast jede vierte Rechnung anmahnen. Meist warten sie erst die Erstattung der Versicherung ab und zahlen erst dann. Mit welchem Kniff Sie böse Überraschungen vermeiden…

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In jeder Ausgabe finden Sie neben zahlreichen Abrechnungshinweisen und konkreten Praxisfällen reelle Abrechnungsbeispiele. In diesen Abrechnungsbeispielen zeige ich Ihnen anhand von konkreten Beispielrechnungen, wie viel Honorar Sie pro Jahr mehr verdienen können, wenn Sie meine Empfehlung in Ihrer Praxis umsetzen: In jeder Ausgabe erhalten Sie Abrechnungstipps für bis zu 10% mehr Honorar.
Diese breite Palette an Abrechnungsthemen aus „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ beweist:
Selbst wenn Sie nur einen einzigen Punkt umsetzen, macht sich jede Ausgabe sofort bezahlt. Und das mit schon minimalem Zeitaufwand:
Denn mit nur 8 Seiten im Monat sind Sie zu den wichtigsten Fragen rund um Ihre Abrechnung nach EBM und GOÄ auf dem neusten Stand. Mein Ziel ist es, Sie in Ihrem Praxisalltag zu unterstützen, damit Sie endlich wieder mehr Zeit für das Wichtige haben: Nämlich Ihre Patienten! Selbst wenn sich kurzfristig etwas Unvorhergesehenes ändert, sind Sie mit „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ jederzeit auf dem Laufenden.
Selbst wenn Sie nur einen einzigen Punkt umsetzen, macht sich jede Ausgabe sofort bezahlt. Und das mit schon minimalem Zeitaufwand:
Endlich sind Sie als niedergelassener Arzt nicht mehr allein:
Zum Beispiel, wenn es darum geht, ein Problem zu lösen, die Antwort auf eine dringende Abrechnungsfrage zu finden oder eine neue Herausforderung, wie zum Beispiel die Einführung von IGeL-Angeboten und deren Abrechnungsgestaltung, zu meistern.
Denn „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ liefert Ihnen jetzt regelmäßig und topaktuell die besten Tipps, die erfolgreichsten Lösungen und stets das nötige Hintergrundwissen für Ihren Praxis-Erfolg!
Denken Sie nur einmal daran, wie viele Fragen zum neuen EBM auf Sie und Ihr Team einstürmen. In „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ finden Sie Tipps und Antworten zu diesem für Sie und Ihre Praxis so wichtigen Thema.
Doch das ist längst noch nicht alles!
Zusätzlich erhalten Sie fünfmal im Jahr Spezialausgaben zu den wichtigsten Themen Ihrer Praxisführung, zum Beispiel:
Behandlungsverträge: Diese Vereinbarungen sollten Sie mit Ihren Privatpatienten treffen, um sich vor Ärger und Honorarausfällen zu schützen
Wie Sie schnell und einfach Qualitätsmanagement in Ihrer Praxis umsetzen und kontinuierlich weiterentwickeln
Wie Sie IGeL-Angebote optimal in Ihr Praxiskonzept einbinden und erfolgreich anbieten, ohne sich dabei als Verkäufer zu fühlen
Wie Sie auch mit kleinem Budget effizient und rechtssicher Ihre Praxis und Ihr Leistungsangebot bewerben
Wie Sie Haftungsfälle vermeiden und Ihre Praxis absichern
Mein Praxis-Tipp: Achten Sie bei der Rechnungsstellung auf die Diagnosen
Viele wissen nicht, dass auch die privaten Kassen die Diagnosen mit den abgerechneten Ziffern vergleichen. Besonders bei Vorsorgeleistungen ist darauf zu achten, dass eine kurative Diagnose nicht vergessen wird.
Beispiel: Sie führen bei einem Patienten die Gesundheitsuntersuchung nach der GOÄ-Nr. 29 durch und schallen am gleichen Behandlungstag den Oberbauch nach GOÄ-Nr. 410 und 420 usw. Geben Sie in der Rechnung nur Früherkennungsunter-
suchung als Diagnose an, muss die PKV die Sonografie-Leistung nicht anerkennen und kann die Erstattung verweigern. Sie müssen für die Sonografie eine kurative oder diagnostische Indikation angeben, beispielsweise unklare Unterbauchschmerzen.

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Zum Beispiel können Sie mich als Chefredakteurin jede Woche in der Redaktions-Sprechstunde anrufen. Zusätzlich können Sie mich natürlich auch rund um die Uhr, 7 Tage die Woche per Fax oder E-Mail kontaktieren.
Und das ist immer noch nicht alles:
Nutzen Sie unseren Internet-Service: Mit dem Passwort, das Sie mit jeder Ausgabe von „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ erhalten, sind Sie berechtigt, aus unserer Musterdatenbank Arbeitshilfen, Vorlagen, Musterabrechnungen, Formularverträge, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen für sich und Ihr Praxisteam kostenlos herunterzuladen. In unserem Ausgabenarchiv stehen Ihnen außerdem alle bisher erschienen Ausgaben zum Download zur Verfügung.
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Viele Kollegen müssen sich dafür lange abmühen und vielleicht sogar zusehen, wie ihr Praxis-Umsatz immer weiter zusammenschmilzt. Während SIE mit den Praxis-Tipps aus „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“ der momentanen kritischen Lage im Gesundheitssystem ein Schnippchen schlagen und Ihre Praxis noch weiter nach vorn bringen.
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Ich freue mich, von Ihnen zu hören!
Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Renate Tief
Renate Tief,
Abrechnungsexpertin & Praxisberaterin,
Chefredakteurin von „EBM & GOÄ richtig abgerechnet“
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